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Freelancer AGB´s der Firma Pro Stage Effects

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Freelancer der Firma Pro Stage Effects an.

§ 1 Auftragserteilung:
Der Tagessatz wird individuell im Vorfeld mit dem Auftraggeber festgelegt.
1 TS (Tagessatz) sind 10 Zeitstunden, nach 10 Stunden wird in halben Tagessätzen weiter abgerechnet.
Eine pauschale Vereinbarung für eine Veranstaltung muss im Vorfeld festgelegt werden. Bei gravierender Stundenabweichung (über 3 Std) muss erneut verhandelt/nachberechnet werden.

§ 2 An- und Abreise zum Veranstaltungsort
Am An- und Abreisetag wird pro 100km Entfernung vom Firmensitz 68519 Viernheim, 1/10 des vereinbarten Tagessatzes abgerechnet.
Bei einer Anfahrt zur VA mit einem unserer Fahrzeugen wird zum Tagessatz zuzüglich 0,45€ pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.

§ 3 Off-Tag:
Während einem Off-Tag, bei dem nicht nachhause gefahren werden kann, wird mit 0,5 eines Tagessatzes berechnet.

§ 4 Unterkunft/Spesen:
Der Auftraggeber hat während mehrtägigen Veranstaltungen eine Unterkunft zu stellen.
Es ist ausschließlich ein Einzelzimmer zu stellen, Mehrbettzimmer werden nur nach schriftlicher Absprache akzeptiert.
Ab 14 Arbeitsstunden ist eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit dem Techniker anzubieten.
Während einer VA über 8 Std sind Speisen und Getränke dem Techniker kostenfrei zur Verfügung zu stellen oder ein Spesenaufschlag auf den TS zu zahlen.

§ 5 Spesenabrechnung
Die Spesenabrechnung findet Anwendung wenn keine Verpflegung vor Ort gestellt wird.
Im Inland liegt der Pauschalbetrag bei einer Dienstreise von mehr als 8 Stunden ohne Übernachtung bei 16 Euro.
Dauert die Reise dagegen 14 Stunden, werden pro Kalendertag 32 Euro als Pauschbetrag angesetzt.
Eine abweichende Regelung gilt jeweils für den An- und Abreisetag: hier sind es jeweils 16 Euro.

§ 6 Storno:
Im Falle der Stornierung durch den Kunden, einem Ausfall bzw. dem nicht stattfinden einer Veranstaltung oder sonstigen Produktion, egal aus welchen Gründen, daher auch im Fall von höherer Gewalt hat Pro Stage Effects Anspruch auf Schadensersatz gemäß nachfolgender Staffelung. Maßgeblich ist die vereinbarte Auftragssumme und der in den Angeboten oder sonstigen Vertragsdokumenten angegebene oder geplante 1. Tag des angegebenen Planzeitraums:

bis 30 Tage vor dem 1. Aufbautag, Storno kostenfrei
bis 25 Tage vor dem 1. Aufbautag, 20% der zu erwartenden Auftragssumme
bis 20 Tage vor dem 1. Aufbautag, 40% der zu erwartenden Auftragssumme
bis 14 Tage vor dem 1. Aufbautag, 60% der  zu erwartenden Auftragssumme
bis 8 Tage vor dem 1. Aufbautag, 80% der  zu erwartenden Auftragssumme
ab 7 Tage vor dem 1. Aufbautag, 100% der  zu erwartenden Auftragssumme

Ist der Auftragnehmer aus Gründen höherer Gewalt nicht in der Lage, die vertragsmäßige Leistung zu erbringen, entfällt die Gegenleistungspflicht des Auftraggebers.
Ein Erfüllungs- oder sonstiger Ersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Firma Pro Stage Effects wird ausgeschlossen.

§ 7 Versicherung
Die Firma Pro Stage Effects garantiert dem Auftraggeber, dass zum Zeitpunkt der gebuchten Veranstaltung alle Techniker über einen ausreichenden Versicherungsschutz sowohl für Eigen- wie auch Fremdschäden verfügen.

§ 8 Nebenvereinbarungen:
Sonstige Vereinbarung sind formlos schriftlich festzuhalten.

§ 9 Auftragserfüllung:
Der Auftragnehmer kann sich in Absprache des Auftraggebers zur Erfüllung des Auftrags an fachlich geeigneten Nachunternehmern und deren Mitarbeitenden bedienen. Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen, insbesondere auf die staatlichen Vorschriften der Arbeits- und Sozialrechts.

§ 10 Gegenleistungspflicht:
Die Firma Pro Stage Effects stellt eine Rechnung über die erbrachten Leitungen spätestens 14 Tage ( bei Tour Aufträgen nach Beendigung des Blocks ) nach Beendigung des Auftrags.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die gestellte Rechnung spätestens 14 Tage nach erhalt ohne Abzug an das angegebene Konto zu überweisen.


FIRMENORDNUNG
für Veranstaltungen und Produktionen